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Archivierung ihres Vorsorgeauftrags

Persönlich, vollständig, rechtssicher. Was aber nützt der Vorsorgeauftrag, wenn er nicht auffindbar ist?

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Wo kann man einen Vorsorgeauftrag hinterlegen?

Sie können den Hinterlegungsort frei wählen. Wichtig ist vor allem, dass er leicht auffindbar ist. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wird im Fall einer Gefährdungsmeldung keinen grossen Aufwand betreiben, um einen Vorsorgeauftrag zu suchen, ein Bankfach oder ein Tresor sind deshalb keine geeigneten Hinterlegungsorte. Die KESB ist aber verpflichtet, im Register des Zivilstandsamts zu prüfen, ob ein Vorsorgeauftrag eingetragen ist. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihren Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes zu melden. Beachten Sie, dass Sie das Dokument selber nicht beim Zivilstandsamt hinterlegen können, sondern im Formular des Zivilstandsamts den Hinterlegungsort vermerken.

In einzelnen Kantonen, wie z.B. Zürich, können die Vorsorgeaufträge bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hinterlegt werden. Die physische Hinterlegung bei der KESB kostet üblicherweise ca. 150 CHF pro Vorsorgeauftrag.

Als Alternative bieten wir die Hinterlegung Ihrer Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen in der ganzen Schweiz in Zusammenarbeit mit einem professionellem, hochsicheren Archivzentrum an. Die Dokumente können physisch und elektronisch aufbewahrt werden. 


Angebot und Preise

Lebenslange Archivierungslösung für Ihren Vorsorgeauftrag

Hinterlegung in einem vom Bund anerkannten Archivzentrum
Physische und elektronische Archivierung
ISO 9001, VDSZ und Goodpriv@cy konform

190 CHF pauschal


Bei zwei Vorsorgeaufträgen (Ehepaare)

Hinterlegung in einem vom Bund anerkannten Archivzentrum
Physische und elektronische Archivierung
ISO 9001, VDSZ und Goodpriv@cy konform

270 CHF pauschal

Bestellung einer elektronischen Kopie

kostenlos

(Broschüre herunterladen)

Bestellung des Originals, inkl. Versand und Neuarchivierung

90 CHF pauschal