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Willensvollstreckung für alle

Damit in den schwierigsten Momenten möglichst viel bereits geregelt ist und letzte Wünsche wahr werden.

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Bereits für die Abwicklung von kleinen Nachlässen lohnt es sich, eine neutrale Fachperson einzusetzen. Es geht dabei selten um komplexe Erbteilungen und Lösungen von rechtlichen Konflikten innerhalb grosser Erbengemeinschaften. Ein Willensvollstreckungsmandat beinhaltet vor allem sehr viele kleine administrative Aufgaben, die innerhalb kurzer Fristen erledigt werden müssen.

Nach einem Todesfall kann nicht nur um Geld gestritten werden, sondern auch um die Abwicklung des Todesfalles, das Aufräumen des Domizils, die Art der Bestattung, die Organisation der Abdankung, und vieles mehr. Unser Angebot geht weit über die Willensvollstreckung hinaus: wir regeln alles ab dem Zeitpunkt des Ablebens.

Sollten die Erben zu langsam oder nicht optimal vorgehen, kann dies die Erbschaft vermindern oder sogar Ihren letzten Willen gefährden. Eine teure Rechtsberatung braucht es meistens nicht. Wir bieten eine unkomplizierte und praxisorientierte Art von Willensvollstreckung an.


Wussten Sie?

Wenn niemand sich der Abwicklung des Nachlasses annimmt, fallen rasch Kosten an.


Bei Unstimmigkeit kann ein einziger Erbe den Nachlass jahrelang blockieren.

Ein Willensvollstrecker im Sinne des Zivilgesetzbuches kümmert sich nicht um die Bestattung.

Die Willensvollstreckung

Was macht ein Willensvollstrecker?
Im Testament können Sie einen Willensvollstrecker ernennen. Es kann eine Privatperson oder eine Firma sein. Die Aufgaben des Willensvollstreckers sind gemäss Art. 518 ZGB wie folgt definiert:

  • die Erbschaft zu verwalten
  • die Schulden des Erblassers zu bezahlen
  • die Vermächtnisse auszurichten und
  • die Teilung nach den vom Erblasser getroffenen Anordnungen oder nach Vorschrift des Gesetzes auszuführen

Wie ernenne ich einen Willensvollstrecker?
Der Willensvollstrecker muss in den letztwilligen Verfügungen ernannt werden. Sie dürfen auch mehrere Willensvollstrecker ernennen.

Wieso sollte ich einen Willensvollstrecker ernennen?
Einen neutralen Willensvollstrecker einzusetzen, bringt die folgenden Vorteile:

  • Sie entlasten Ihre Erben
  • Sie reduzieren das Risiko eines Streits zwischen den Erben und somit auch einer allfälligen jahrelangen Blockierung des Prozesses.

Was kostet ein Willensvollstrecker?
Die professionellen Willensvollstrecker verrechnen auf Stundenbasis. Treuhänder verrechnen Stundensätze zwischen 250 CHF – 300 CHF. Je nach Erfahrung und Fachkompetenz können Anwälte zwischen 300 CHF – 550 CHF pro Stunde verrechnen.

Pauschalhonorare und Honorare, die als Prozent des zu verwaltenden Nachlassen verrechnet werden, sind zwar nicht per se unzulässig, aber können angefochten werden. Relevant ist, ob der Betrag im Vergleich zum Aufwand mit einem üblichen Stundensatz angemessen ist.

Der Einsatz eines Anwaltes lohnt sich vor allem bei komplexeren Vermögensverhältnissen, z.B. wenn Unternehmen oder Immobilien im Ausland Teil des Nachlasses oder falls die Verhältnisse zwischen den Erben besonders angespannt sind.

Bei den meisten Willensvollstreckungsmandaten geht es aber ausschliesslich um die Erledigung von administrativen Aufgaben und Erbteilung gemäss Testament oder ZGB. Für diese Fälle bieten wir unsere Dienstleistungen für 175 CHF pro Stunde an.

Beachten Sie, dass die Grossfirmen, z.B. Banken, Willensvollstreckungsmandate meist erst ab einem gewissen Vermögen überhaupt annehmen. Typischerweise beschränkt sich das Angebot auf Private Banking Kunden. Es besteht deshalb das Risiko, dass Ihr Mandat nach Ihrem Ableben abgelehnt wird.

Ihre Vorteile mit der Paperwork

hand in Hand bild

Einfach, für Sie und Ihre Erb:innen

Sie haben nur einen Ansprechpartner — von der Vorsorge bis hin zur Abwicklung des Nachlasses. Die Kommunikation und die Zusammenarbeit sind somit besonders effizient. Wir verfügen über die notwendige Expertise aus einer Hand.

Sie sichern Ihren letzten Willen, aber schonen Ihren Nachlass

Dank unserer moderaten Stundensätze und unserer breiten Erfahrung sind wir in der Lage, auch Mandate zu übernehmen, bei welchen wenig Vermögen vorhanden ist. Zudem wird der Nachlass nicht belastet durch Kosten, welche durch verspätetes Handeln unnötigerweise anfallen können.

flexibilität

Sie wählen, was Sie brauchen

Unsere Dienstleistungen sind völlig modulierbar. Sie können ganz flexibel wählen, was Sie uns delegieren wollen und was Ihre Angehörigen übernehmen sollten.

Wir schaffen Vertrauen

Wir verfügen über die besten Referenzen von staatlichen und privaten Institutionen. Da wir keine Legate annehmen, bestehen auch keine Interessenskonflikte.


Angebot und Preise

Beratungsgespräch inkl. Errichtung eines einfachen Testaments

175 CHF pauschal*

Umsetzungsplanung Todesfall

175 CHF / Stunde

*Bewohner:innen von Partnerheimen erhalten 20% Rabatt auf das Angebot


Abwicklung Nachlass (Willensvollstreckung)


175 CHF / Stunde

Abwicklung Todesfall

175 CHF / Stunde